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für das DroneVation & Defence Symposium
(Stand: 04.02.2025)


Veranstalter:
QMN GmbH
Kundmanngasse 39/9
1030 Wien
Österreich


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge im Zusammenhang mit dem DroneVation & Defence Symposium („Veranstaltung“) zwischen der QMN GmbH („Veranstalter“) und
a) Sponsoren,
b) Besuchern/Ticketkäufern sowie
c) Ausstellern.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern der Veranstalter ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.


2. Sponsoring

2.1 Vertragsabschluss

Der Sponsoringvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters zustande. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Sponsoring-Paket.

2.2 Zahlung

Die Sponsoringgebühr ist nach Rechnungslegung binnen 14 Tagen, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung, ohne Abzüge fällig.

2.3 Leistungen des Veranstalters

Der Veranstalter erbringt die vereinbarten Sponsoring-Leistungen (z. B. Logo-Platzierung, Erwähnungen, Werbeflächen) nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Werbeerfolg ist nicht geschuldet.

2.4 Rücktritt / Absage durch den Sponsor

Ein Rücktritt des Sponsors nach Vertragsabschluss ist nur schriftlich möglich. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 270 Tage (9 Monate) vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Sponsoringgebühr sind fällig.
  • bis 180 Tage (6 Monate) vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Sponsoringgebühr sind fällig.
  • bis 120 Tage (4 Monate) vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Sponsoringgebühr sind fällig.
  • ab 90 Tagen (3 Monate) vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nicht-Erscheinen: die volle Sponsoringgebühr ist fällig.

Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend mit den Stornokosten verrechnet.

Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, entfällt die Zahlungspflicht. Bereits geleistete Zahlungen werden – abzüglich bereits entstandener Aufwendungen (maximal 40 %) – zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.


3. Ticketverkauf / Teilnahme als Besucher

3.1 Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt über die Ticketplattform https://lu.ma/dronevationdefence. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs kommt der Vertrag zustande.

3.2 Preise & Zahlung

Alle Ticketpreise verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Voraus über die angebotenen Zahlungsmethoden.

3.3 Rücktritt & Stornierung

Eine Rückerstattung des Ticketpreises bei Nichtteilnahme des Besuchers ist ausgeschlossen. Eine Umbuchung oder Übertragung des Tickets auf eine andere Person ist bis 5 Werktage vor der Veranstaltung möglich.

3.4 Absage / Änderung der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen.

Wird die Veranstaltung ohne Vorliegen höherer Gewalt, Sicherheitsrisiken oder behördlicher Anordnungen abgesagt, wird der Ticketpreis rückerstattet.

Bei Absage aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsrisiken oder behördlicher Auflagen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.

3.5 Hausordnung

Es gilt die jeweils aktuelle Hausordnung des Veranstalters, die auf der Website veröffentlicht und am Eingang ausgehängt wird. Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB.
Die Besucher verpflichten sich, diese einzuhalten. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.

3.6 Tickets

  • Tickets für das Symposium sind personalisiert und berechtigen ausschließlich die auf dem Ticket genannte Person zum Zutritt.
  • Der Zutritt ist nur mit gültigem Lichtbildausweis möglich.
  • Die Tickets werden vom Veranstalter fünf (5) Tage vor Veranstaltungsbeginn produziert und versendet.
  • Eine Änderung des Namens auf einem Ticket ist nur bis spätestens fünf (5) Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach sind Namensänderungen ausgeschlossen.
  • Die Weitergabe oder der Verkauf personalisierter Tickets ist unzulässig. Der Veranstalter behält sich vor, Personen mit unrechtmäßig verwendeten Tickets den Zutritt zu verweigern.

3.7 Widerrufsausschluss

Ein Widerrufsrecht nach § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG besteht nicht, da es sich um eine Freizeitveranstaltung mit festem Termin handelt.


4. Aussteller

4.1 Vertragsabschluss

Der Ausstellervertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters zustande. Der Umfang (Standgröße, Leistungen etc.) ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

4.2 Zahlung

Die Ausstellergebühr ist nach Rechnungslegung binnen 14 Tagen, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn, fällig. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Standzuweisung.

4.3 Auf- und Abbau

Auf- und Abbauzeiten sind strikt einzuhalten. Bei Überschreitungen kann der Veranstalter zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.

4.4 Haftung & Versicherung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Ausstellungsgut, Standeinrichtungen oder Verlust von Eigentum, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Aussteller ist verpflichtet, für die Dauer der Veranstaltung über eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit Bewirtungsrisiko zu verfügen, die insbesondere Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Auf Verlangen hat der Aussteller dem Veranstalter einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

4.5 Absage / höhere Gewalt

Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zu verkürzen oder zu verlegen, wenn dies aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder einer potenziellen Gefahrenlage (z. B. Demonstrationen, Ausschreitungen, Sicherheitsrisiken) erforderlich ist. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ausstellergebühr oder auf Schadensersatz.


5. Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf die Höhe der jeweiligen Teilnahme-/Sponsoringgebühr beschränkt. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.


6. Datenschutz / Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen von ausgestellten Produkten, Messeständen, Vorträgen sowie teilnehmenden Personen (Besucher, Sponsoren, Aussteller, Referenten) anzufertigen.

Die Teilnehmer und Aussteller erklären sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen vom Veranstalter zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt für dokumentarische und werbliche Zwecke (z. B. Website, Social Media, Printprodukte, Pressearbeit, Sponsorenkommunikation) genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.

Der Widerspruch gegen einzelne Aufnahmen ist nur möglich, sofern überwiegende berechtigte Interessen des Betroffenen entgegenstehen. In diesem Fall ist der Betroffene verpflichtet, den Veranstalter oder das Personal vor Ort ausdrücklich darauf hinzuweisen.

Die weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters unter [Link einfügen].


7. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist 1030 Wien.